Fachkundelehrgänge (Grundkurse)
Unsere viertägigen Fachkundelehrgänge (Grundkurse) sind vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bezüglich der gesetzlichen Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung AbfAEV für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen anerkannt. Auch die nach der jetzt gültigen Abfallbeauftragtenverordnung* seit Juni 2019 vorgeschriebene Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall können Sie in unseren Lehrgängen durch gleichzeitige Buchung eines Aufbaumoduls erwerben. Sie haben die Möglichkeit, den Lehrgangsumfang Ihren speziellen Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Hierbei stehen wir Ihnen gern mit kompetentem Rat zur Verfügung.
Fortbildungslehrgänge (Refresher)
Unsere zweitägigen Fortbildungslehrgänge (Refresher) dienen dem Erhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkunde und müssen dazu alle zwei Jahre gemäß EfbV und AbfBeauftrV, sonst mindestens alle drei Jahre wiederholt werden. Auch die Refresher sind vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bezüglich der Anforderungen nach EfbV, AbfBeauftrV und AbfAEV behördlich anerkannt. Die zweitägigen Lehrgänge sind sowohl für Führungskräfte in Abfallbeförderungs- und Entsorgungsbetrieben als auch für Händler und Makler geeignet. Der Fortbildungslehrgang dient auch dem Erhalt einer bereits vorhandenen Fachkunde für Abfallbeauftragte.
Aufbaumodule (Abfallbeauftragte)
Für Abfallbeauftragte, an deren Fachkunde nach der neuen AbfBeauftrV besondere Anforderungen gestellt sind, bieten wir ein zweiteiliges Zusatzmodul an, mit dem Sie Ihre bereits vorhandene Fachkunde nach EfbV zusamen mit einem turnusmäßigen Refresher den neuen Anforderungen entsprechend aufstocken können. Bei den Tagungsterminen sind die Möglichkeiten der Zubuchung markiert.